Allgemeine
Geschäftsbedingungen für Kfz- und Teilehandel Mario Dosse
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Allgemeines
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Die
nachstehenden Bedingungen gelten für den Verkauf von neuen und
gebrauchter Kraftfahrzeugteile (im Folgenden: Kaufgegenstand).
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Abweichungen,
Ergänzungen und Nebenabreden, insbesondere Zusicherungen bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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Preise
Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige
Nachlässe zuzüglich Umsatzsteuer.
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Zahlungen
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Zahlungen sind
bei Abnahme des Kaufgegenstandes - ohne Skonto oder sonstige Nachlässe
- zu leisten.
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Zahlungen sind
in bar zu leisten. Eine andere Zahlungsweise insbesondere die
Entgegennahmen von Schecks, deren Höhe die vom Aussteller der
Scheckkarte garantierte Zahlung übersteigt, bedarf einer besonderen
Vereinbarung. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist
ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein rechtskräftiger Titel vor
oder die Gegenforderung ist unbestritten. Ein Zurückbehaltungsrecht
kann der Käufer nur geltend machen, soweit es aus Ansprüchen aus
diesem Vertrag beruht.
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Standgebühren
für Fahrzeuge werden in Höhe von 25,00 € monatlich erhoben. Eine
andere Vereinbarung bedarf der Schriftform. Mit dem Abstellen eines
Fahrzeuges kommt ein Mietvertrag zustande. Weder Bewachung noch
Verwahrung sind Gegenstand des Vertrages. Nach Ablauf der vereinbarten
und bezahlten Standzeit sowie widerrechtlich abgestellte bzw. nicht
abgeholte Fahrzeuge, wird eine Standgebühr in Höhe von 5,00 € pro Tag
erhoben.
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Verzugszinsen
werden mit 2% p.A. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der
Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer
eine geringere Belastung nachweist.
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Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund
des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
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Pfandrecht
Dem Vermieter steht wegen seiner Forderungen aus dem Mietvertrag ein
Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem
abgestellten Fahrzeug des Mieters zu. Befindet sich der Mieter mit dem
Ausgleich der Forderung des Vermieters in Verzug, kann der Vermieter die
Pfandverwertung frühestens zwei Wochen nach deren Androhung
vornehmen.
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Garantie
Wir bieten auf unsere Gebrauchtteile eine Gewährleistung von 12 Monate
ab dem Verkaufsdatum. Die Gewährleistung setzt voraus, dass die
erworbenen Teile in einer Fachwerkstatt eingebaut werden und über diesen
Einbau im Schadensfall auch eine Rechnung vorgelegt werden kann.
Ebenfalls ist mit dem zur Verfügung gestellten Schadensanzeige-Formular
vor Reparaturbeginn ein eingetretener Schaden schriftlich anzuzeigen.
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Haftung
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Der Verkäufer
haftet für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, wenn er,
sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe sie
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
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Der Käufer ist
verpflichtet, Schäden und Verluste, für die der Verkäufer aufzukommen
hat, diesem unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder von diesem
aufnehmen zu lassen.
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Die eigene
Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und
Betriebsangehörigen des Verkäufers gegenüber dem Käufer wird außer in
den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
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Die Haftung
beschränkt sich nur auf den Umtausch der Neu- oder Gebrauchtteile,
nicht auf Folgeschäden.
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Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und
Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des
Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder
sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt war.
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Widerrufsbelehrung
Der Verbraucher kann den Vertrag widerrufen, indem er die erhaltene Ware
ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen zurücksendet. Die
Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Zur
Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware bzw. des
Rücknahmeverlangens.
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Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B.
Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware
kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die
Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie in
etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im
Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die
Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt,
was deren Wertbeeinträchtigt. Veränderte oder extra angefertigte Waren
sind von der Rückgabe ausgeschlossen.
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